Voraussetzungen
Gefördert werden begabte junge Menschen zwischen dem 15. und 30. Lebensjahr, welche eine akademische Erstausbildung an einer staatlich anerkannten Hochschule absolvieren und deren Eltern nicht in der Lage sind, die Ausbildung zu finanzieren.
Unterstützt werden grundsätzlich Bewerberinnen/Bewerber während der Grundausbildung (bis Master-Abschluss). Das Studium hat in der kürzest möglichen Frist und vor Vollendung des 30. Altersjahres abgeschlossen zu sein.
Künstlerischen Studienrichtungen werden von uns nur in sehr eingeschränktem Masse gefördert und beschränken sich auf die Bereiche klassische Musik*, Theater** und Ballett**
Vorausgesetzt wird eine Matura- oder gleichwertiger ausländischer Abschluss.
Nicht unterstützt werden Projekte, Sprachkurse, Weiterbildungen, Austauschsemester im Ausland, Ausbildungen an Privatschulen und Studiengänge im Ausland, wenn ein gleichwertiger Abschluss an einer Schweizer Universität erlangt werden kann.
* zur Zeit stehen uns keine Mittel für die Studienrichtung Musik zur Verfügung.
**Theater und Ballett nur in Ausnahmefällen und unter der Voraussetzung, dass das Studium an einer renommierten Hochschule erfolgt.